Arbeitssicherheit

Das seit 1996 geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sein wichtigstes Ziel – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern – ist in § 1 verankert. Das bedeutet praktisch: Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.
Die Reduzierung gesundheitlicher Ausfallzeiten ist nicht zuletzt ein wesentlicher Faktor für den Unternehmenserfolg.
Gerade in kleineren Unternehmen ist die Bestellung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) aus zeitlichen Gründen schwierig.

 

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  • der Notfallplanung

  • der Arbeitsplatzplanung

  • betrieblichen Kommissionen und Arbeitsgruppen, insbesondere Arbeitsschutzausschuss (ASA)

  • Schulungen und Unterweisungen