Eigenkontrollen / Hygienechecks
Eigenkontrollen müssen von jedem Lebensmittelunternehmer auf der Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufe durchgeführt werden. Gesundheitliche Gefahren durch Lebensmittel müssen in den Betrieben sicher identifiziert, bewertet und beherrscht werden (HACCP-Konzept). Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der Artikel 5 der EG – Verordnung Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene vom 29. 04. 2004.
Die Überwachung der Einhaltung Ihres persönlichen Eigenkontrollsystems können wir für Sie übernehmen.
Während eines Hygienerundganges durch unsere Auditoren werden verschiedene Bereiche überprüft und bewertet. Die Vorgaben zur Überprüfung erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ausführlich und erstellen so Ihre individuelle Checkliste. Die erzielten Ergebnisse werden in einem Protokoll vermerkt und anschließend ausgewertet. Die Rundgänge finden in der Regel unangekündigt statt. Unsere geschulten Mitarbeiter ziehen gern auch vor Ort Lebensmittel-, Oberflächen- und/oder Trinkwasserproben und geben Hinweise für die Umsetzung des Eigenkontrollsystems.