EU Zulassung für die Gemeinschaftsverpflegung

Vorbereitung für die EU-Zulassung für Küchen der Gemeinschaftsverpflegung

Seit 01.01.2010 änderte sich die Rechtssituation für die EU-Zulassung für Großküchen in der Gemeinschaftsverpflegung. So unterliegen alle Großküchen, welche selbsthergestellte Lebensmittelmittel tierischen Ursprungs „nach extern“ (Außer-Haus) liefern, einer EU-Zulassung durch das zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt.
Die bisherige Zulassungspflicht für die Küchen der Gemeinschaftsverpflegung nach der VO (EG) 853/2004 und nach VO (EG) 178/2002 bleibt dabei unberührt und ist weiterhin gültig.

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Wer braucht diese EU-Zulassung?

.Vereinfacht gesagt: Alle Großküchen der Gemeinschaftsverpflegung, welche mehr als ein Drittel der produzierten Speisen zu einen anderen Standort liefern. Der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden wird von jedem Kreis oder auch Bundesland anders ausgelegt.

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Hierzu ein Praxisbeispiel:

.Wird in einer Zentralküche Essen für verschiedene Schulen oder Kindergärten produziert, besteht hier eindeutig eine Zulassungspflicht. Hier wird nicht unterschieden, ob die Träger des Kindergartens und der Küche die gleiche Firmierung haben sondern hier ist die Tatsache der Außer-Haus-Lieferung maßgebend.
Werden die Speisen jedoch fertig portioniert (bspw. in Alu-Portionsschalen für Rentner oder Firmen) und ausgeliefert, besteht nach dieser Regel keine EU-Zulassungspflicht.
Ob für ihren Betrieb eine Zulassung notwendig ist, können wir für sie klären, denn der Gesetzgeber hat hier reichlich Ausnahmen und Auslegungen eingebaut.

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Die Anforderungen einer EU-Zulassung sind zwar hoch, aber nicht unerreichbar. Gerade hier bieten wir ihnen unsere Hilfe an, alle diese Forderungen zu benennen und durch geeignete Nachweise und Dokumentationen einer Prüfung der zuständigen Behörde Stand zu halten.

Die bereits durch uns betreuten Unternehmen geben uns Recht, dass hier natürlich außer der Arbeit die mit dieser Zulassung verbunden ist, ein betrieblicher Hygienestandard erreicht wurde, der durch seine Außenwirkung ein hervorragendes Marketinginstrument geworden ist.
Durch die EU-Zulassung wird Ihnen erleichtert, weitere Standorte zu beliefern, da die Akzeptanz dieser Zulassung bereits in den Schulen, Kitas und Unternehmen sehr hoch ist.