Seit 01.01.2010 änderte sich die Rechtssituation für die EU-Zulassung für Großküchen in der Gemeinschaftsverpflegung. So unterliegen alle Großküchen, welche selbsthergestellte Lebensmittelmittel tierischen Ursprungs „nach extern“ (Außer-Haus) liefern, einer EU-Zulassung durch das zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt.

 

Ob für ihren Betrieb eine Zulassung notwendig ist, können wir für sie klären, denn der Gesetzgeber hat hier reichlich Ausnahmen und Auslegungen eingebaut.
Die Anforderungen einer EU-Zulassung sind zwar hoch, aber nicht unerreichbar. Gerade hier bieten wir ihnen unsere Hilfe an, alle diese Forderungen zu benennen und durch geeignete Nachweise und Dokumentationen einer Prüfung der zuständigen Behörde Stand zu halten.