In der aktuellen Situation können plötzlich viele Beschäftigte gleichzeitig erkranken oder wegen der Betreuung von erkrankten Familienangehörigen ausfallen. Jeder Betrieb sollte darauf vorbereitet sein und flexibel reagieren können. Es wird empfohlen, einen betriebsinternen Pandemieplan zu erstellen. Damit Vorbeugungsmaßnahmen greifen, müssen alle im Betrieb damit vertraut sein.
Ansprechpartner und Kommunikation: Während einer Pandemie treten viele Fragen auf, die möglichst schnell beantwortet werden müssen. Schon vorher müssen daher Ansprechpartner und Personen, die entscheiden (und Vertretungen!), im Betrieb bekannt sein. In größeren Betrieben ist die Bildung eines Krisenstabes sinnvoll. Der Arbeitgeber legt fest, wie die interne Kommunikation erfolgt, z.B. über Intranet, Telefon, Aushang. Sachliche Informationen und klare Anweisungen sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Maßnahmen und Arbeitsvorgänge – eine Paniksituation wird durch einen guten Informationsfluss vermieden.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigte im hygienischen Verhalten. Betonen Sie: Bei allgemeinen Krankheitszeichen (Fieber, Husten, Halskratzen, Gliederschmerzen oder Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Arbeitnehmer sind grundsätzlich dazu verpflichtet den Arbeitgeber bei einer Erkrankung oder einem Verdachtsfall zu informieren und die voraussichtliche Dauer ihres Fernbleibens mitzuteilen.
Treffen Sie Maßnahmen, um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden.
Um im Ernstfall die interne (betriebliche) und externe (behördliche) Aufklärung „WER MIT WEM KONTAKT HATTE“ zu unterstützen, sollten Sie ein Kontakttagebuch führen (freiwillig).
Erkrankungen managen: Legen Sie vorab fest, wie verfahren wird, wenn während der Arbeit Beschäftigte Krankheitssymptome bekommen.
- Um die Erkrankung nicht im Betrieb zu verbreiten, sollten Beschäftigte, die Krankheitssymptome aufweisen, umgehend einen Arzt aufsuchen (unbedingt vorher telefonisch anmelden ggf. bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117).
- In Notfällen (z.B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.
- Wer betreut? Wie und wo? – bis erkrankte Beschäftigte zum Arzt oder nach Hause gebracht oder von Angehörigen abgeholt werden.
- Verhaltens- und Schutzmaßnahmen für die Betreuenden (Abstand, hygienisches Verhalten, ggf. das Tragen einer Atemschutzmaske), ggf. auch eine Desinfektions- und Freigaberegelung für Arbeitsplätze, sollten schriftlich vorgegeben werden, z.B. in einer Betriebsanweisung.
- Treten in der Familie Erkrankungen auf, sollte die Entscheidung über ein Zuhause bleiben gemeinsam mit Arzt / Gesundheitsamt / Arbeitgeber getroffen werden.
Geschäftsabläufe bei Personalausfall festlegen: Ein gut geplanter Personaleinsatz mit Vertretungsregelungen und Prioritätensetzung ermöglicht das Weiterarbeiten trotz Personalausfällen. Verdienstausfälle und Vertragsstrafen werden vermieden und ein sicheres Arbeiten ist möglich. Im Betrieb sollte festgelegt sein, wer wessen Aufgaben vorübergehend übernehmen kann.
- Wer hat z.B. entsprechende Führerscheine?
- Wer kann die gleiche Maschine oder die gleiche Software bedienen?
- Besteht die Möglichkeit, Aufgaben von zu Hause zu erledigen?
Quellen:
DGUV, VDBW, VDSI (2020): 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
BZgA (2020): Material für das berufliche Umfeld: Informationen zum Coronavirus für Arbeitgeber/Arbeitnehmer https://www.infektionsschutz.de/coronavirus (27.03.2020, 10:10 Uhr)